KFO Kreuzviertel | Kieferorthopädie in Münster
Liebe Besucherin, lieber Besucher,
herzlich willkommen auf unserer Homepage. Ihr Kieferorthopäde in Münster – Kreuzviertel. Auf diesen Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen rund um unsere kieferorthopädische Praxis in Münster. Einen ausführlichen Überblick über die Methoden und Optionen moderner Kieferorthopädie, sowie auch wichtige Tipps für Patienten mit kieferorthopädischen Anliegen.
Gründe für eine kieferorthopädische Behandlung sind genauso vielfältig, wie auch deren Möglichkeiten. Ob als Kind, Jugendlicher oder Erwachsener: Für jeden gibt es einen individuellen Weg zu einer optimalen Funktion und einer daraus resultierenden dentalen Ästhetik.
Als Kieferorthopädin behandle ich seit 13 Jahren Patienten aller Altersklassen, darunter viele Kinder und Jugendliche. Mein Team und ich möchten mit unserer Arbeit in unserer kieferorthopädischen Praxis hier in Münster nicht zuletzt Ihre Lebensqualität steigern. Ganz gleich, ob es sich um die optimale Funktion Ihres Kiefers geht oder aber ästhetische Aspekte im Vordergrund stehen: Wir betreuen Sie ebenso fachkundig wie einfühlsam. Ihr Anliegen ist bei Kieferorthopädie Kreuzviertel in Münster buchstäblich in guten Händen. Gerne nehmen wir uns für Sie Zeit. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Ihr Kieferorthopäde in Münster.
Herzlichst
Ihre Dr. Stephanie Turchetto
DIE PRAXIS
PRAXIS UND VITA
Unsere Fachpraxis für Kieferorthopädie befindet sich im Herzen des Kreuzviertels an der Ecke Raesfeldstr. zur Nordstraße, direkt über der Bonifatiusapotheke im 2.OG. Unsere Praxis ist barrierefrei, verfügt über eine Rampe im Eingangsbereich und einen Aufzug. Mehrere Schulen befinden sich fußläufig zu unserer Praxis.
DR. STEPHANIE TURCHETTO
Geboren 1976 in Trier, verheiratet, 4 Kinder
- Ausbildung
2004
Promotion2002
Approbation1996 -2001
Studium der Zahnmedizin an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen (Physikum), sowie an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (Staatsexamen)
- Berufstätigkeit
Seit Juni 2016
niedergelassen in eigener Praxis im Kreuzviertel2010-2016
angestellte Kieferorthopädin in der Praxis Dres. Arends/Dörr-Neudeck in Münster2008-2009
angestellte Kieferorthopädin in Osnabrück und Rheine2006
Fachzahnarztprüfung Kieferorthopädie2003-2008
wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Poliklinik für Kieferorthopädie der Universität Münster (Prof. Dr. U. Ehmer)2002-2003
wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Poliklinik für zahnärztliche Prothetik der Universität Münster (Prof. Dr. Bollmann)
Unsere Leistungen
Individuelle Behandlung & Therapie
Meine kieferorthopädische Praxis im Kreuzviertel in Münster fokussiert sich ganz auf Vorbeugung, Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen der Kiefer bzw. Zähne. Dabei kommen bewährte Therapien zum Einsatz, die individuell auf Ihr Anliegen abgestimmt werden. Oberstes Ziel unserer kieferorthopädischen Behandlung: gesunde Zähne , eine optimale Funktion und eine daraus resultierende dentale Ästhetik.
- MEHR ERFAHREN
Eine sorgfältige Diagnostik und Planung der Therapie ist notwendig, um sich für eine individuell auf den Patienten abgestimmte Behandlungsmethode zu entscheiden.
Die Therapie wird in Abstimmung mit Ihrem Zahnarzt durchgeführt. Eine interdisziplinäre Behandlung ist wichtig um zu gewährleisten , dass Ihre Zähne gesund bleiben.So schaffen wir die Basis für Behandlungskonzepte mit den besten Methoden, die unseren Patienten nach Therapieende nicht zuletzt auch eine neue, gesteigerte Lebensqualität garantieren.
Wichtig ist zudem eine sorgfältige Kiefergelenkdiagnostik. Damit werden vor, während und nach der Behandlung Dysfunktionen (Fehlfunktionen) der Kiefergelenke und der umliegenden Strukturen wie z. B. die Muskulatur, die Okklusion (Zusammenbiss) der Zähne und der Gelenkapparat erkannt.
Um eine optimale Funktion zu erreichen, ist bei CMD Patienten oft eine interdisziplinäre Therapie notwendig (Zahnärzte, Orthopäden, Physiotherapeuten), damit eine harmonische Funktion zwischen Kiefergelenken, Muskulatur und Okklusion wiederhergestellt werden kann.
Für unsere kleinen Patienten
- DAUMENLUTSCHEN & SCHNULLER
- WENN MILCHZÄHNE FRÜH FEHLEN
- WENN FEHLSTELLUNGEN VERERBT WERDEN
SCHNARCHTHERAPIE
GESUNDHEITERHALTUNG UND VORSORGE
INDIVIDUELLER SPORTMUNDSCHUTZ
KIEFERGELENKDIAGNOSTIK
DIGITALES RÖNTGEN
Für Jugendliche
- HERAUSNEHMBARE ZAHNSPANGEN
- FESTE ZAHNSPANGEN
- KIEFERORTHOPÄDIE NACH MAß
FÜR ERWACHSENE
- KIEFERORTHOPÄDIE IN JEDEM ALTER
- ÄSTHETISCHE ZAHNFEHLSTELLUNG
- PRÄ- UND POSTCHIRURGISCH
- PRÄPROTETHISCH
DIGITALES RÖNTGEN
Digitale Röntgendiagnostik
Für eine detaillierte Diagnostik setzen wir in unserer Praxis in Münste ein digitales Röntgengerät für folgende Aufnahmen ein:
- Panoramaschichtaufnahme (OPG = Orthopantomogramm)
- Kiefergelenkfunktionsaufnahmen
- Schädel- und Schädelteilaufnahmen
- Kieferhöhlenaufnahmen
- Fernröntgenseitenaufnahmen (FRS)
- Transversale Schichtaufnahmen (TSA).
Mit der Transversalen Schichtaufnahmetechnik (TSA) erhalten wir eine präzise mehrdimensionale Vorstellung der Zahn- und Kiefersituation des Patienten. Ermöglicht wird dies durch zusätzliche Ansichten in einer dritten Ebene senkrecht zum Kieferbogen. Dies hilft z. B. bei verlagerten Eckzähnen eine genaue Lagebeurteilung zu bestimmen.
Viele Vorteile für Patienten und Arzt
Diese digitalen Verfahren sind für Patienten und Arzt von Vorteil. Die Strahlenbelastung für den Patienten ist bei einer Panoramaschichtaufnahme (OPG) um etwa 50% geringer als bei der konventionellen Technik und bei Fernröntgenaufnahmen (FRS) um etwa 70%.
Die Bilder stehen sofort in jedem Raum unserer Praxis zur Verfügung, eine Wartezeit durch die Filmentwicklung oder das Einscannen von Folien entsteht nicht.
Weniger Röntgen nötig
Da die Bilder als digitaler Datensatz vorliegen, können wir sie an Ihren Zahnarzt ohne Zeitverzug elektronisch weiterleiten. Es gehen keine Röntgenbilder mehr verloren, daher müssen auch keine Röntgenuntersuchungen mehrfach durchgeführt werden.
FÜR ERWACHSENE
Die Zeiten, in denen feste Zahnspangen nur was für Kinder und Jugendliche waren, sind definitiv vorbei.
Viele Erwachsene entscheiden sich heutzutage aus unterschiedlichen Gründen zu einer kieferorthopädischen Behandlung. Hier steht für viele nicht nur eine rein ästhetische Korrektur im Vordergrund.
Viele Patienten leiden unter funktionellen und ästhetischen Gründen unter ihrem Fehlbiss, der in Kinderjahren vielleicht noch nicht behandelt werden konnte. Häufig bei diesen sogenannten Dysgnathien, ist die Funktion gestört, da eine erschwerte Abbiss- und Kausituation vorliegt.
In interdisziplinärer Zusammenarbeit kann hier mit Kieferchirurgen, Logopäden, Physiotherapeuten und Kieferorthopädie eine Rehabilitation hergestellt werden.
Doch auch bei rein ästhetischen Anliegen wie z. B. Lückenschluß oder Auflösung von Engständen im Unterkiefer, kann man heutzutage mit minimalen Behandlungsmethoden das Behandlungsziel erreichen.
Ebenso bei präprothetischen Anliegen, wenn z. B. zwei Zähne in eine vorhandene Lücke gekippt sind und man diese vor Anfertigung einer Brücke aufrichten möchte, kann man dies minimal invasiv mit einer festen oder auch herausnehmbaren Zahnspange korrigieren.
Parodontal geschädigte Zähne haben häufig das Problem, dass sie aufgrund des reduzierten Knochenangebotes lückig und „aufgefächert“ stehen. Nach erfolgreich abgeschlossener Parodontalbehandlung, kann man diese Zähne vorsichtig und schonend bewegen.
Bei vielen Erwachsenen ist häufig der Wunsch nach unauffälligen Behandlungsmethoden groß. Wir bieten verschiedene Möglichkeiten an, über die wir Sie gerne beraten würden. Hierzu gehören:
Keramikbrackets:
Kieferorthopädische Bracketsysteme gibt es heutzutage in vielen Ausführungen. Für Patienten, für die eine Behandlung mit Standard-Metallbrackets aus ästhetischen Gründen nicht in Frage kommt, bieten sich Keramikbrackets an, die ästhetisch von Vorteil sind. Im Hinblick auf die Funktionalität und Qualität der Brackets ist kein Unterschied feststellbar. Das Ziel und Ergebnis, d.h. die resultierende Zahnstellung am Ende der aktiven Behandlung ist bei allen Bracketsystemen gleich.
Lingualbrackets:
Seit einigen Jahren gibt es auch Brackets, die an der Innenseite der Zahnfläche, also zungenseits, befestigt werden. Sie werden Lingual-(bedeutet zur Zungenseite hin) Brackets genannt. Ihr Vorteil besteht darin, dass sie von außen betrachtet nicht zu sehen sind. Es lassen sich fast alle Zahnstellungen mit diesem Bracketsystem korrigieren. Nur bei sehr jungen Patienten kommt diese Art von Zahnspange nicht in Frage, da die klinischen Zahnkronen noch sehr kurz sind. Diese Zahnspange bietet also v.a. erwachsenen Patienten die Möglichkeit, eine völlig unsichtbare Zahnspangentherapie durchführen zu lassen.
Aligner (Orthocaps)
Eine Alternative zu Keramik- oder Lingualbrackets stellt die sogenannte Orthocaps Behandlungsmethode dar. Hierbei ermöglichen durchsichtige Schienen die Bewegung von Zähnen. Zahnfehlstellungen geringen Umfanges (z. B. kleinere Engstände oder Lücken) können so fast unsichtbar behandelt werden.
Auch bei rein ästhetischen Anliegen, wie z. B. Lückenschluß oder Auflösung von Engständen im Unterkiefer, kann man heutzutage mit minimalen Behandlungsmethoden das Behandlungsziel erreichen.
Viele Patienten leiden unter funktionellen und ästhetischen Gründen unter ihrem Fehlbiss, der in Kinderjahren vielleicht noch nicht behandelt werden konnte. Häufig bei diesen sogenannten Dysgnathien, ist die Funktion gestört, da eine erschwerte Abbiss- und Kausituation vorliegt.
In interdisziplinärer Zusammenarbeit kann hier mit Kieferchirurgen, Logopäden, Physiotherapeuten und Kieferorthopädie eine Rehabilitation hergestellt werden.
Ebenso bei präprothetiscen Anliegen, wenn z. B. zwei Zähne in eine vorhandene Lücke gekippt sind und man diese vor Anfertigung einer Brücke aufrichten möchte, kann man dies minimal invasiv mit einer festen oder auch herausnehmbaren Zahnspange korrigieren.
Für Jugendliche
In unserer Praxis für Kieferorthopädie im Kreuzviertel verwenden wir während der Behandlung von Jugendlichen zunächst überwiegend herausnehmbare Zahnspangen. Fachleute unterscheiden dabei zwischen sogenannten aktiven Platten und funktionskieferorthopädischen Geräten (FKO-Geräte). Beide beeinflussen und steuern Gebissentwicklung und Kieferwachstum. Der Unterschied: Während aktive herausnehmbare Zahnspangen (aktive Platten) einen leichten Druck auf die Zähne ausüben und dadurch die Zahnstellung verändern und z. B. Kieferdehnungen im Oberkiefer durchführen können, nutzen FKO-Geräte die natürlichen Kräfte der Mund- und Zungenmuskulatur, die beim Kauen, Schlucken und Sprechen aktiviert werden. Durch funktionskieferorthopädische Geräte können z. B. Kieferlagekorrekturen durchgeführt werden.
Alle bei uns verwendeten herausnehmbaren Geräte werden in unserem Labor von unserer Technikerin angefertigt. Natürlich ist die Farbe des Gerätes frei wählbar und kann zusätzlich mit Stickern verziert werden.
Zu der Palette der herausnehmbaren Spangen gehören Aktivator, Funktionsregler nach Fränkel, Doppelvorschubplatte, U-Bügelaktivator, Bionator Twinblock usw.. Wir erklären Ihnen gerne die unterschiedlichen Funktionsweisen. Sprechen Sie uns an. Wir nehmen uns gerne Zeit für Ihre Fragen. Entscheidend für den Erfolg einer herausnehmbaren Zahnspange ist die Tragedauer. Tipp: Ihr Kind sollte die Zahnspange regelmäßig nachts und mehrere Stunden am Tag tragen.
Feste Zahnspangen kommen häufig dann zum Einsatz, wenn der Patient alle bleibenden Zähne hat, und eine Zahn- und Kieferfehlstellung nicht mehr durch Herausnehmbare funktionskieferorthopädische Geräte behandelt werden kann. Bei den jugendlichen Patienten kommen feste Zahnspangen zum Einsatz, wenn es darum geht,
- Lücken zu schließen
- Zähne, die zu weit heraus gewachsen sind, in den Kiefer zurück zu bewegen,
- das Wachstum „zu kurzer Zähne“ zu fördern,
- die Position der Zahnwurzel in seiner Achse zu verändern
- Zähne körperlich zu bewegen z. B. nach einer Extraktion die Zähne möglichst gerade in diese Lücke hineinzubewegen und nicht zu kippen
- Engstände aufzulösen
- Zähne mit Fehlstellung zu drehen.
Bei den festen Zahnspangen ist das Wirkungsprinzip etwas anders als bei herausnehmbaren Geräten. Brackets (kleine Metall- oder Keramikknöpfchen) werden direkt auf den Zahn geklebt, sie geben die Richtung, Achse und Neigung des Zahnes vor. Der kieferorthopädische Bogen ( ein dünner Draht, der aus verschiedenen Metalllegierungen bestehen kann), der dann in das Bracket einligiert (mit farblosen oder bunten Gummis eingebunden) wird, gibt eine Kraft ab, die letztendlich dann erst für die Bewegung der Zähne sorgt.
Kontrollen der festen Zahnspange finden alle 3-6 Wochen statt, je nachdem welcher Bogen als nächstes erfolgt. Bei jeder Kontrolle werden auch die Gummiringe ausgetauscht, ob bunt oder unauffällig, das entscheiden Sie oder Ihr Kind.
Bei den festen Zahnspangen gibt es verschiedene Arten von Brackets, die hier kurz erläutert werden:
Standartbracket aus Metall:
Dieses Bracket besteht aus einer Metalllegierung. Es ist das am meisten verwendete Bracket weltweit. Es bietet sehr gute Möglichkeiten, bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die Zahnfehlstellung zuverlässig und präzise zu korrigieren.
Diese Brackets gibt es in verschiedenen Ausführungen. Es gibt große und kleine Systeme. Die Standartbrackets (nicht vorprogrammiertes Metallbracket) sind im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.
Generell kann man sagen, dass ein kleines Bracket mehr Zahnfläche frei lässt, und so die Reinigungsmöglichkeiten für den Patienten einfacher und leichter durchzuführen sind.
Selbstligierende Brackets:
Kieferorthopädische Brackets dienen zum einen zur Fixation des Bogens, zur Übertragung der Kraft auf den Zahn und ermöglichen die Bewegung des Zahnes in die gewünschte Richtung. Herkömmlichen Bracketsystemen dienen zur Befestigung des Bogens im Bracket ein kleiner Gummiring, die sog. Ligatur, um den Bogen zu fixieren. Diese Ligatur verursacht durch seine starke Fixation und seine Materialeigenschaft eine Bremswirkung auf den Bogen, d.h. der Bogen gleitet nicht friktionsfrei durch das Bracket und führt so zu einer auf die Dauer der Behandlung gesehenen langsameren Zahnbewegung. Aufgrund dieser negativen Materialeigenschaften wurden Brackets entwickelt, die den kieferorthopädischen Bogen durch einen selbstschließenden Mechanismus friktionsfrei, d.h. ohne Reibung, festhalten. Diese Technik ermöglicht schnellere Zahnbewegungen, außerdem für den Patienten kürzere Stuhlzeiten und kommt gänzlich ohne Gummiligaturen aus, die sich oft verfärben und Plaque anlagern.
Keramikbrackets:
Kieferorthopädische Bracketsysteme gibt es heutztage in vielen Ausführungen. Für Patienten, für die eine Behandlung mit Standart-Metallbrackets aus ästhetischen Gründen nicht in Frage kommt, bieten sich Keramikbrackets an, die ästhetisch von Vorteil sind. Im Hinblick auf die Funktionalität und Qualität der Brackets ist kein Unterschied feststellbar. Das Ziel und Ergebnis, d.h. die resultierende Zahnstellung am Ende der aktiven Behandlung ist allen Bracketsystemen gleich.
Lingualbrackets:
Seit einigen Jahren gibt es auch Brackets, die an der Innenseite der Zahnfläche, also zungenseits, befestigt werden. Sie werden Lingual-(bedeutet zur Zungenseite hin) Brackets genannt. Ihr Vorteil besteht darin, dass sie von außen betrachtet nicht zu sehen sind. Es lassen sich fast alle Zahnstellungen mit diesem Bracketsystem korrigieren. Nur bei sehr jungen Patienten kommt diese Art von Zahnspange nicht in Frage, da die klinischen Zahnkronen noch sehr kurz sind. Diese Zahnspange bietet also v.a. erwachsenen Patienten die Möglichkeit, eine völlig unsichtbare Zahnspangentherapie durchführen zu lassen.
Wir möchten jedem Patienten eine möglichst zielgenaue, individuelle und lösungsorientierte Therapie anbieten können. Nach der Erstellung der sogenannten diagnostischen Unterlagen (Modell des Ober- und Unterkiefers, Röntgenbilder und Fotos) besprechen wir gemeinsam die Befunde und erklären den Ablauf der kieferorthopädischen Behandlung, besprechen Therapiealternativen und beantworten Ihre Fragen, die sich Ihnen stellen werden. Erst wenn alle Fragen geklärt sind, Ihr Kind und Sie mit der Behandlung und dem Ablauf einverstanden sind, starten wir mit der aktiven Behandlung.
Zusätzliche Besprechungen während der Behandlung finden regelmässig statt, zudem sprechen Sie uns bitte an, wenn Sie Fragen haben oder etwas unklar ist und wir Ihnen weiterhelfen können.
Für unsere kleinen Patienten
Die kieferorthopädische Behandlung von Kindern ist ein besonderes Anliegen von uns. Hier setzen wir nicht nur fachlich Maßstäbe, sondern bringen in unsere Arbeit neben jahrelanger Erfahrung auch das nötige Einfühlungsvermögen mit ein. Denn wir möchten, dass auch unsere kleinen Patienten ihre Besuche bei uns in guter Erinnerung behalten.
Eine Behandlung von Zahn- oder Kieferfehlstellungen sollte nach Möglichkeit bereits im Kindes- bzw. Jugendalter durchgeführt werden, weil auf diese Weise das natürliche Kieferwachstum für die Therapie genutzt werden kann. Klassischer Behandlungsbeginn einer kieferorthopädischen Behandlung erfolgt meist zwischen dem 9.-12, Lebensjahr, abhängig von der körperlichen Entwicklung des Kindes, seines sog. Dentalen Alters (d.h. hat z. B. schon der Zahnwechsel in der Seite begonnen oder wird erst auf alle bleibenden Zähne gewartet) und nicht zuletzt natürlich die Art der Ausprägung der Kiefer- und/oder Zahnfehlstellung.
Darüber hinaus gibt es weitere Gründe, die einen frühen Therapiebeginn empfehlenswert machen – zum Beispiel dann, wenn Ihr Kind seine Milchzähne besonders früh verloren hat.
Oder aber wenn besonders auffällige Fehlstellungen der Kiefer und/oder Zähne vorliegen.
Vorteil einer Behandlung in jungen Jahren: Sie kann eine spätere Therapie erheblich vereinfachen oder gar ganz ersetzen.
Daumenlutschen, der Gebrauch eines Schnullers oder aber auch eine überwiegende Mundatmung sind aus kieferorthopädischer Sicht ungünstige Angewohnheiten, sogenannte Habits. Sie können das Wachstum von Zähnen und Kiefern negativ beeinflussen. In vielen Fällen bildet sich eine Fehlstellung rasch zurück, wenn diese Angewohnheiten im frühen Kindesalter abgelegt werden (z. B. Schnullerentwöhnung). Therapiegeräte wie beispielsweise eine sogenannte Mundvorhofplatte können zusätzlich Hilfestellung leisten, um den lieb gewonnenen Schnuller, oder den Daumen abzugewöhnen.
Milchzähne können verursacht durch Karies oder einen Unfall frühzeitig verloren gehen. Folge: Die angrenzenden Zähne haben die Tendenz, in die entstandene Lücke zu wandern oder zu kippen und ein gerades Durchbrechen der eigentlich in diese Lücke vorgesehen bleibenden Zähne zu behindern oder sogar gänzlich verhindern.
Deshalb ist eine sorgfältige häusliche Zahnpflege und zahnärztliche Kontrolle bereits in jungen Jahren so wertvoll. Am besten starten Sie damit, wenn sich bei Ihrem Kind der erste Milchzahn zeigt. Doch keine Sorge: Wenn doch einmal ein Milchzahn zu früh fehlt, gibt es die Möglichkeit mit einem sogenannten Lückenhalter (Kosten werden von der Krankenkasse übernommen) den Platz für den nachfolgenden Zahn offenzuhalten. Dieser wird nur nachts getragen, solange bis der bleibende Zahn dann an seinen Platz durchbricht. Ganz einfach.
Die Ursachen von Zahn- und Kieferfehlstellungen wie ein ausgeprägter Über-, Vor- oder Kreuzbiss sind vielfältig. Sie können sogar genetisch bedingt und damit vererblich sein. Bringen Sie deshalb Ihr Kind frühzeitig zu uns, wenn Sie selbst als Eltern von einer solchen Fehlstellung betroffen waren oder sind. Am einfachsten ist es häufig, diese schon im Milchzahngebiss zu behandeln. Denn dann befindet sich der Kiefer noch in einer frühen Phase des Wachstums: ein negatives Wachstum oder fehlendes Wachstum kann früh gehemmt oder gefördert werden und eine künftige Herausbildung der Kieferfehlstellung schon frühzeitig positiv beeinflusst werden.
Unsere Empfehlung: Lassen Sie Ihr Kind bereits im Vorschulalter (ab dem 5. Lebensjahr) kieferorthopädisch untersuchen. Wir beraten Sie und Ihr Kind gerne!
GESUNDHEITERHALTUNG UND VORSORGE
Neben geraden Zähnen und der Wiederherstellung bzw. Optimierung der Zahn- und Kieferfunktion sind Vorsorgemaßnahmen zur Gesunderhaltung Ihrer Zähne ein weiterer Schwerpunkt bei uns in der Praxis.
Generell empfehlen wir die halbjährliche Kontrolle bei Ihrem Hauszahnarzt wahrzunehmen und sowie individualprophylaktische Maßnahmen bei Ihrem behandelnden Zahnarzt!
Während der Behandlung mit einer festen Zahnspange ist also eine sorgfältige Mundhygiene unerlässlich. Entsprechende Instruktionen, also „Einweisungen“ und Tipps rund um eine optimale Ernährung und Hygiene bei fester Zahnspange, erhalten Sie bei uns jederzeit.
Zusätzlich bieten wir im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung folgende Leistungen an:
Bracket-Umfeldversiegelung (Glattflächenversiegelung)
Eine Maßnahme, die den Zahnschmelz vor Bakterien schützt und Erkrankungen wie Karies vorbeugt. Nachdem die Brackets der festen Zahnspange auf die Zähne geklebt wurden, werden die angrenzenden Oberflächen mit einem speziellen transparenten Kunststoff versiegelt. Dies muss man sich wie eine Art Schutzbarriere zwischen Zahn und Bakterium vortsellen
Fluoridierung
Während der festsitzenden Therapie macht es Sinn, die Zähne regelmässig mit Fluorid zu versorgen. Wir empfehlen hierbei den Gebrauch einer speziell fluoridhaltigen Zahncreme, die einmal abends in der Woche angewandt wird. Zusätzlich tragen wir nach bestimmten Maßnahmen (Be- und Entbänderung) gerne ein Fluoridgel auf, welches den Zahnschmelz stärkt.
Zahnputzschulung vor Einsetzen der festen Zahnspange
Unser Team berät zudem kleine und große Patienten gerne in punkto Pflege von Zähnen und Zahnspangen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Hilfsmittel, etwa sogenannte Interdentalbürstchen oder aber Zahnseide, intelligent nutzen können. Denn mit einer sorgfältigen Zahnpflege fördern Sie nicht zuletzt den Verlauf der kompletten kieferorthopädischen Behandlung.
INDIVIDUELLER SPORTMUNDSCHUTZ
Einen Sportmundschutz sollten Sie bei allen Sportarten tragen, bei denen eine Kollision oder Stürze Ihre Zähne gefährden können. Eine solche Schutzschiene für Ihre Zähne wird im Labor von uns individuell für Sie angefertigt. So verhindern Sie das Abbrechen oder Ausschlagen von Zähnen bei gefährlichen Sportarten wie z. B. Hockey, Basketball und alle Kampfsportarten.
KIEFERGELENKDIAGNOSTIK
Unser Kausystem besteht aus Zähnen, Ober- und Unterkiefer, Kiefergelenken, Bändern sowie Muskeln. Von einer Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD) sprechen Experten, wenn diese Elemente des Kausystems nicht mehr harmonisch zusammen arbeiten. Zu den Symptomen gehören etwa
- eine verspannte, schmerzende Gesichtsmuskulatur nach dem Aufwachen,
- eine eingeschränkte Mundöffnung,
- Zahnschmerzen,
- Ohrenschmerzen,
- unklarer Gesichtsschmerz
- verspannter Nacken, Rücken oder Schulter oder
- Kopfschmerzen.
Auslöser können schlecht passender Zahnersatz, zu hohe oder niedrige Füllungen, fehlende bzw. schiefe Zähne, Malokklusionen (Mal=schlecht; nicht aufeinander passender Unterkiefer zu Oberkiefer bei z. B. Unterkieferrücklage, Deckbiss, Vorbiss, offener Biss etc.) oder aber auch nächtliches Zähneknirschen sein. Auslöser in erster Linie ist meist eine verspannte Muskulatur, deshalb arbeiten wir häufig primär mit Physiotherapeuten zusammen, um die Verspannungen zu lösen.
Nach eingehender Anamnese und Befundung, klinischer Funktionsananlyse, sowie primär physiotherapeutischer Therapie, kann man zusätzlich für nachts eine sogenannte Entlastungsschiene (auch Knirscherschiene genannt) anfertigen. Diese gleicht die Indifferenzen aus, die zu einer CMD führen können.
Wenn nach ausreichender Tragedauer der Schiene eine Verbesserung oder sogar komplette Rehabilitation eintritt, kann man diese Situation mittels kieferorthopädischer Therapie oder mit einem geeigneten Zahnersatz umsetzen.
Häufig ist hier eine enge interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Hauszahnarzt und Kieferorthopäde sehr wichtig.
Um Ihnen die beste Therapie vorschlagen zu können, vermessen wir im Rahmen unserer Kiefergelenkdiagnostik (sogenannte klinische und instrumentelle Funktionsanalyse) die Gelenkbewegungen Ihres Kiefers und erfassen die Unterkieferlage zum Schädel. Eine solche Diagnose liefert präzise Ergebnisse und unterstützt die Dokumentation vor, während und nach der Behandlung.
Wünschen Sie zu diesen Themen weitere Informationen? Dann sprechen Sie mich an. Als Fachzahnärztin für Kieferorthopädie beantworte ich gerne Ihre Fragen. In meiner Praxis im Kreuzviertel in Münster nehme ich mir gerne Zeit für Ihr Anliegen.
SCHNARCHTHERAPIE
In der Wissenschaft werden verschiedenartigste schlafbezogene Erkrankungen genannt. Schnarchen ist eine Störung, die mit dem Alter zunimmt. Ca. die Hälfte aller 50 jährigen Frauen und Männer schnarchen. Das nächtliche Schnarchen wird als störend empfunden und führt in einer Partnerschaft zu Problemen. Das so genannte primäre Schnarchen ist meistens harmlos. Lautes, häufiges Schnarchen kann Ausdruck einer Erkrankung sein und zu nächtlichen Atemstillständen führen. Bei diesem Krankheitsbild verschließen sich während des Schlafens wiederholt die oberen Atemwege. Eine solche obstruktive Schlafapnoe, kurz OSAS Syndrom genannt, führt zu Sauerstoffmangel, auf den das Gehirn mit einer Weckreaktion reagiert. Eine Schlafapnoe kann ein erhebliches Gesundheitsrisiko bedeuten.
Ist Schnarchen gefährlich?
Schnarcher leben mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko. Neben blauen Flecken von Rippenstössen und der psychischen Belastung ihrer Bettnachbarn und der Beziehung stört das Schnarchen auch ihren eigenen Schlaf, verursacht Schlafstörungen und steigert das Risiko für das Herz-Kreislaufsystem und einen Bluthochdruck zu entwickeln. Wenn Atemaussetzer mit dem Schnarchen einhergehen, steigt die Gefahr einen Schlaganfall oder Herzinfarkt zu bekommen signifikant an.
Folgen von Schnarchen
Starkes Schnarchen steigert besonders im Zusammenhang mit Atemaussetzern (Schlafapnoe) das Risiko für einen Schlaganfall oder Herzinfarkt beträchtlich.
Die ständigen bewussten und unbewussten Weckreaktionen stören den physiologischen Schlafzyklus und führen zu Tagesmüdigkeit und Depressionen. Eine weitere Folge kann Libidoverlust sein.
Häufigkeit
Die Häufigkeit von Schnarchern in der Bevölkerung verändert sich im Laufe des Lebens. Während bei unter 20-Jährigen etwa 10% schnarchen, sind bei den über 65-Jährigen ca. 50% betroffen.
Männer sind bis etwa 45 Jahren stärker von einer mit dem Schnarchen einhergehenen Schlafapnoe betroffen als Frauen. Nach der Menopause steigt ihr Anteil aber in etwa auf den der Männer an.
Vor der Behandlung einer Schlafstörung steht die genaue Diagnose. Bei bestehendem Verdacht auf Schlafapnoe erfolgt in vielen Fällen vor Therapiebeginn eine Untersuchung in einem Schlaflabor. Ziel einer Behandlung ist, dass über die Atmung im Schlaf wieder genügend Sauerstoff aufgenommen werden kann. Mit einer Unterkiefervorschubschiene / Unterkieferprotrusionsschiene können wir eine milde bzw. mittelschwere Schlafapnoe behandeln.
Unser Team
Dr. Stephanie Turchetto
Ciao, mein Name ist Stephanie Turchetto, Jahrgang 1976, Mutter von 4 Kindern, geboren im schönen Trier und seit über 20 Jahren Wahl-Münsteranerin.
Schon als Kind wusste ich, dass meine Berufung etwas (Bio)-Mechanisches, Manuelles und Medizinisches beinhalten soll. Die Träume schwankten zwischen: Astronautin, Kinderärztin und Bootsbauerin. Im Jahr 1996 befand ich mich dann plötzlich im Studium für Zahnmedizin. Endlich, zehn Jahre später, bin ich Kieferorthopädin und habe meine berufliche Erfüllung darin gefunden.
Dr. Ann-Kathrin Tentrop
Hallo, ich bin Ann-Kathrin Tentrop, Mutter von zwei kleinen Mädchen und waschechte Münsteranerin.
Handwerkliches Geschick und der Umgang mit Menschen haben mich immer schon begeistert. Daher begann ich 2004 in Münster mein Zahnmedizinstudium.
Warum Kieferorthopädie? Weil ich nach einer langjährigen Ausbildung großen und kleinen Patienten gerne ein Lächeln ins Gesicht zaubere.
Nicole
Guude, ich heiße Nicole und komme gebürtig aus Frankfurt. Ich habe drei wunderbare Töchter im Alter zwischen 9 und 18 Jahren. Inzwischen gehöre ich praktisch zum Inventar, da ich seit 1990 in dieser Praxis arbeite. 22 Jahre war mein Platz an der Rezeption, aktuell unterstütze ich mein tolles Team im Zimmer, der Verwaltung oder im Labor. Seit 2016 ist unser Team sehr gewachsen und ich freue mich jeden Tag, an der Seite meiner Kolleginnen unsere Patienten zu umsorgen.
Juliane
Olá, ich bin Juliane, 30 Jahre alt und wohne mit meiner zweijährigen Tochter und meinem Mann in Rheine.
Ich bin ein sehr offener und kommunikativer Mensch und kann mein handwerkliches Geschick seit knapp 14 Jahren in der Kieferorthopädie voll ausüben.
Ich finde es unglaublich wichtig, dem Patienten das Gefühl zu vermitteln, dass er bei uns gut aufgehoben und betreut ist.
Rocchina
Hi, ich bin Rocky, 39 Jahre alt und stamme aus Dortmund.
Ich arbeite nun seit fast 23 Jahren in der Kieferorthopädie, davon mittlerweile zwölf Jahre am Empfang.
Man nennt mich auch die „Rezeptionstante“.
Ich kann mir nichts anderes mehr vorstellen, als an genau dieser Stelle zu sein: Ich arbeite sehr gerne mit Menschen, helfe sehr gerne Menschen und – man ahnt es – bin sehr gerne unter Menschen. Ich habe für mich definitiv meinen Traumjob gefunden.
Lisa
Moin, ich bin Lisa, 25 Jahre alt und komme aus Ostfriesland.
Auch ich gehöre zum Team der Zahnfeen. Ich arbeite gerne patientenorientiert.
Neben der Patientenbetreuung bin ich für das Qualitätsmanagement, Glühbirnen-Auswechseln oder Lösen von IT-Problemen bekannt.
Ich bin unsere Allrounderin und fühle mich bei meinen alltäglichen Aufgaben pudelwohl.
Fatima
Hallo, ich bin Fatima und bin 20 Jahre alt.
Ich lebe erst seit sieben Jahren in Deutschland und komme ursprünglich aus Afghanistan.
Ich bin eine wissbegierige und lebensfrohe Person.
Ich freue mich sehr auf die kommenden drei Jahre, in denen ich alles über den Beruf einer ausgelernten zahnmedizinischen Fachassistentin erfahren darf.
HÄUFIGE FRAGEN
FRAGEN & ANTWORTEN
- HABE ICH ALS GESETZLICH VERSICHERTER ANSPRUCH AUF KOSTENÜBERNAHME DURCH MEINE KRANKENKASSE?
Nur dann, wenn Sie zu Beginn der kieferorthopädischen Behandlung noch unter 18 Jahre alt sind. Ausnahme: Auch Volljährige haben einen Anspruch, wenn die Gebissfehlbildung so ausgeprägt ist (sogenannte Dysgnathien), dass nur eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie zum Erfolg führen kann.
Voraussetzung für die Kostenerstattung bei der Behandlung Minderjähriger ist eine „schwerwiegende Gebissanomalie“, die die Funktion des Kauens oder der Sprache erheblich beeinträchtigt. Ob eine „schwerwiegende Gebissanomalie“ vorliegt, wird auf Basis eines Bewertungsschemas errechnet, bei dem das Ausmaß der Zahn- und Kieferfehlstellungen berücksichtigt werden.
Nach Erstellung und Befundung von Anfangsunterlagen (Modelle, Röntgenbilder und Fotos) erfolgt eine zusätzliche Beratung bei einem Kieferchirurg mit dem wir gemeinsam einen geeigneten Therapieplan erstellen.
- MEINE BEFUNDUNGSUNTERLAGEN ZEIGEN AN, DASS ICH ALS GESETZLICHER VERSICHERTER EINEN ANSPRUCH AUF EINE KIEFERORTHOPÄDISCHE BEHANDLUNG HABE. WIE GEHT ES JETZT WEITER?
Die Diagnose und der Therapieplan wird mit Ihnen besprochen und erklärt, sowie auch mit Ihrem Zahnarzt/Ihrer Zahnärztin abgesprochen. Anschließend übermitteln wir den kieferorthopädischen Behandlungsplan als Antrag an Ihre Krankenkasse. Deren Sachbearbeiter kann den Antrag direkt genehmigen oder aber auch eine Begutachtung einleiten, zum Beispiel bei Zweitbehandlungen, bei besonders schwierigen und kostenintensiven Behandlungen sowie bei auffallend leichten Behandlungen. Im Rahmen eines Gutachtens reichen wir die entsprechenden Unterlagen bei dem Gutachter ein, der letztlich über den Antrag entscheidet. Als Patient müssen Sie den Gutachter nicht persönlich kontaktieren.
Wichtig: Der Gutachter prüft nicht nur, ob der Behandlungsplan unter therapeutischer Sicht Sinn macht, sondern auch Aspekte wie Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Er stellt zudem fest, ob die im Behandlungsplan genannten Maßnahmen „ausreichend“ sind.
- DIE KRANKENKASSE TEILT MIT, DASS SIE DIE KOSTEN ÜBERNEHMEN WIRD. IST DAMIT DIE ÜBERNAHME ALLER KOSTEN VERBUNDEN?
Während der Behandlungsdauer – meist drei bis vier Jahre – zahlt die Krankenkasse 80 Prozent der anfallenden Kosten. 20 Prozent muss der Versicherte zunächst selbst zahlen. Dieser Eigenanteil reduziert sich auf zehn Prozent, wenn sich zwei oder mehr Kinder gleichzeitig in kieferorthopädischer Behandlung befinden. Allerdings wird auch dieser Anteil nach Abschluss der Behandlung erstattet. Eine entsprechende Abschlussmitteilung erfolgt durch uns an Ihre Krankenkasse.
Zu beachten wäre, dass die Krankenkasse nach erfolgter Abschlussmeldung zwar den Eigenanteil erstattet, aber nicht die zu einem späteren Zeitpunkt anfallenden Kosten wie z. B. die Reparatur oder Neuanfertigung von sogenannten Retentionsgeräten.
Ab dem Zeitpunkt des Abschlusses einer kieferorthopädischen Behandlung sind alle anfallenden Kosten, wie z. B. Neuanfertigung eines Haltegerätes bei Verlust oder Reparatur, selbst zu tragen.
- GIBT ES APPARATUREN UND VERFAHREN, DEREN KOSTEN NICHT VON DEN GESETZLICHEN KRANKENKASSEN ÜBERNOMMEN WERDEN?
Spezielle „High-Tech-Apparaturen“, die die KFO-Behandlung vereinfachen und die Alternativen zu den üblichen Apparaturen darstellen, werden in aller Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Bei solchen Apparaturen handelt es sich häufig um Systeme aus der festsitzenden Behandlungstechnik.
Greifen wir ein Beispiel heraus: Bekannt ist bei den meisten kleinen und großen Patienten der Headgear („Gesichtsbogen“). Mit diesem Gerät, das nachts und stundenweise tagsüber getragen wird, werden meist einzelne obere Backenzähne nach hinten bewegt, um für engstehenden Frontzähne Platz zu schaffen und/oder eine große Frontzahnstufe zu beseitigen. Da der Gesichtsbogen eine Apparatur ist, die auch außerhalb des Mundes zu tragen ist, wird das Gerät von den Patienten meist schlecht akzeptiert. Der Erfolg der Behandlung hängt also im Wesentlichen von der Mitarbeit des Patienten ab.
Alternativ gibt es Geräte, wie z. B. das Pendulum, die kooperationsabhängig (d.h. also nicht von der Mitarbeit des Patienten abhängen), die Seitenzähne nach hinten zu bewegen. Das Pendulum wird fest im Oberkiefer eingesetzt, ist von außen nicht sichtbar und gibt leichte Kräfte frei, die 24h am Tag wirken. Dadurch werden die Zähne unter gleichmässigem Druck langsam nach hinten bewegt.
- WELCHE FUNKTION HABEN EIGENTLICH RETENTIONSDRÄHTE, DIE AN DIE INNENFLÄCHEN DER ZÄHNE GEKLEBT WERDEN?
Retentionsdrähte tragen nach Ausformung der Zahnbögen dazu bei, dass die erreichte Zahnstellungskorrektur stabil bleibt. Hintergrund: Bei zuvor stark gedrehten Zähnen, besonders im unteren Frontbereich, kann eine Tendenz zum „Rückfall“ (lat. Rezidiv) bestehen, wenn die Zähne stark bewegt wurden, z. B. bei einem starken Engstand. In diesem Fall können Retentionsdrähte als eine Art Stütze zum Einsatz kommen, die an dieser Stelle für die nötige Stabilität sorgen. Dazu wird ein dünner Draht, der die Zahnstellung auf Dauer stabilisiert, an die Innenfläche der Zähne geklebt. Wichtig: Die Kosten für einen solchen sogenannten Klebe-Retainer werden von gesetzlichen Krankenkassen – anders als bei herausnehmbarer Retentionsapparatur – nicht übernommen es sei denn, dass eine KIG Einstufung E3 oder E4 im Unterkiefer erfolgt ist.
- WAS BEDEUTET KIG?
KIG steht für „kieferorthopädische Indikationsgruppen". Dabei handelt es sich um das System der gesetzlichen Krankenversicherungen um eine kieferorthopädische Behandlungsnotwendigkeit zu beurteilen. Es besteht aus einer Tabelle mit fünf Behandlungsgraden. Nur bei den schwereren Graden drei, vier und fünf erfolgt eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung. Das sind dann z. B. solche Befunde, die das Atmen, das Sprechen oder das Kauen beeinträchtigen. Ästhetische Korrekturen sind im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen nicht enthalten. Auch ein Lückengebiss ist in diesem System z. B. nicht behandlungsnotwendig.
Das KIG-System ist eine einfache Tabelle. Sie auf die Vielfalt und Individualität aller Patienten anzuwenden ist schwierig. Denn in der individuellen Situation können Unterschiede bei der Behandlungsnotwendigkeit aus medizinischer Sicht und aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen bestehen. Gerne informieren wir Sie im persönlichen Gespräch ausführlich.
- WAS IST EIN FACHZAHNARZT FÜR KIEFERORTHOPÄDIE?
- Die Kieferorthopädie beschäftigt sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen.Nach abgeschlossenem Studium der Zahnmedizin (5 Jahre Studium) an einer deutschen Hochschule (Universität) mit dem deutschen Staatsexamen, erfolgt eine weitere 4 jährige Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie. Diese Weiterbildung muss mindestens ein Jahr an einer Universität erfolgen. Die anderen Jahre können in einer Praxis für Kieferorthopädie erfolgen, wenn diese Praxis die Berechtigung zur Weiterbildung hat. Der Weiterbildungsassistent hat in seiner Facharztausbildung einen umfassenden Leistungskatalog zu erfüllen an dessen Ende noch eine separate Prüfung steht, bevor er sich Facharzt nennen darf.Am Ende der Weiterbildungszeit ist vor einem Prüfungsausschuss der zuständigen Zahnärztekammer eine Fachzahnarztprüfung abzulegen. Nach erfolgreichem Abschluss ist der Zahnarzt berechtigt, den Titel „Kieferorthopäde“, „Zahnarzt für Kieferorthopädie“ oder in einigen Kammerbereichen auch „Fachzahnarzt für Kieferorthopädie“ zu führen.Frau Dr. Turchetto hat Ihre Weiterbildung komplett an der Universität Münster absolviert und die Fachzahnarztprüfung in Aachen bei Prof. Dietrich abgelegt.Viele Zahnärzte, die kieferorthopädisch tätig sind, aber keine Fachzahnarztausbildung an einer deutschen Hochschule absolviert haben, führen manchmal Zusatzbezeichnungen wie z. B. „M.SC.Kieferorthopädie“ oder Tätigkeitsschwerpunkt „Kieferorthopädie“. Dies bedeutet, dass der Zahnarzt an Fortbildungen am Wochenende sein Wissen im Bereich Kieferorthopädie vertieft hat. Eine praxisbezogene Ausbildung ist hierbei nicht erfolgt, d.h. es wird nur theoretisches Fachwissen vermittelt.
Patientenratgeber
Als zahnmedizinisches Fachgebiet beschäftigt sich die Kieferorthopädie mit der Entstehung, Vorbeugung, Diagnostik und Therapie von Zahn- und Kieferfehlstellungen.
"FORM FOLGT FUNKTION“
Der Leitsatz “form follows function“ gilt seit über 120 Jahren in der Funktionskieferorthopädie. Er besagt, dass eine gute Funktion eine optimale Form bewirkt, d.h. was gut funktioniert, sieht auch gut aus. Es geht also nicht um den rein ästhetischen Aspekt in der Kieferorthopädie. Eher kann man sagen, dass bei optimaler Stellung der Zähne und Kiefer zueinander auch eine gute Funktion resultiert. Und genau das wollen wir erzielen: eine optimale Funktion (Abbeissen, Kauen, Sprechen) und eine daraus resultierende dentale Ästhetik.
ZAHNFEHLSTELLUNG
Wenn ein oder mehrere Zähne im Ober- oder Unterkiefer nicht korrekt angeordnet sind, etwa schief stehen, gedreht sind oder nicht an ihrer vorgesehenen Stelle herauswachsen („verlagerte Zähne“), spricht man von einer Zahnfehlstellung.
Häufig sind es schon kleine Abweichungen von der idealen Zahnstellung, die auch zu funktionalen Einschränkungen führen. So können beispielsweise gekippte Schneidezähne das Abbeißen erschweren. Hinzu kommt, dass Zahnfehlstellungen oft das Risiko für Karies und Parodontitis erhöhen. Einer der Gründe: Unregelmäßig angeordnete Zähne lassen sich mit Zahnbürste und Zahnseide nur unzureichend reinigen.
KIEFERFEHLSTELLUNG
Mit dem Begriff Kieferfehlstellung bezeichnet man eine Abweichung von der normalen Form und Lage von Ober- oder Unterkiefer. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Oberkiefer zu schmal ist oder aber die Lage von Ober- und Unterkiefer zueinander nicht korrekt ist. Die Folgen können Wachstumshemmungen oder auch im negativen Fall ungünstige Beeinflussung von Wachstum (z. B. bei lateralem Kreuz- oder Zwangsbiss) und eine Fehlbelastung und frühzeitige Abnutzung der Zähne sein. Kieferfehlstellungen beeinflussen zudem das Aussehen des ganzen Gesichtes. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Unterkiefer erheblich kleiner oder größer als der Oberkiefer ist, oder auch der umgekehrte Fall, wenn der Unterkiefer mehr wächst als der Oberkiefer und es zu einer Hemmung des Oberkieferwachstums kommt.
ZAHN- UND KIEFERFEHLSTELLUNG
Kieferfehlstellungen können Zahnfehlstellungen verursachen. Allerdings können Zahnfehlstellungen auch andere Gründe haben und auftreten, obwohl beide Kiefer in Lage, Größe und Form zueinander passen. Speziell bei Heranwachsenden können schief stehende Zähne sich jedoch auf die Entwicklung der Kiefer negativ auswirken und zu einer Kieferfehlstellung führen.
BEHANDLUNG VON KINDERN
Am besten werden Zahn- und Kieferfehlstellungen bereits im Kindes- und Jugendalter korrigiert. Denn im frühen Alter ist eine Behandlung meist einfacher und schneller als eine Therapie im Erwachsenenalter.
WANN SIE EINEN KIEFERORTHOPÄDEN AUFSUCHEN SOLLTEN
Auch wenn nicht jede leichte Zahnfehlstellung behandelt werden muss, macht es dennoch Sinn Kinder in jungen Jahren kieferorthopädisch untersuchen zu lassen. Denn nur so lässt sich feststellen, ob die Zahnfehlstellung nur ein ästhetisches Problem darstellt oder ob auch die Funktion und der Zusammenbiss beeinträchtigt sind. Eine Untersuchung dient auch der Prognose, ob sich die Fehlstellung weiter verschlechtern wird. Mitunter empfiehlt sich eine Therapie bereits bei einem Milchzahngebiss. Zum Beispiel dann, wenn gravierende Fehlstellungen wie Kreuzbiss, Vorbiss oder starker Überbiss vorliegen oder bei ungünstigen Gewohnheiten (sogenannten Habits) wie Daumenlutschen. Mit einem frühzeitigen Eingreifen kann eine längere Therapie zu einem späteren Zeitpunkt vermieden werden.
DIE ROLLE IHRES HAUSZAHNARZTES
Mein Rat an alle Eltern: Besuchen Sie mit Ihren Kleinen regelmäßig Ihren Zahnarzt bereits ab dem Hervortreten der ersten Milchzähne. Denn diese sind ein entscheidender Faktor für die Entwicklung des bleibenden Gebisses. Ihr Hauszahnarzt wird Sie bei Vorsorge und Vorbeugung unterstützen und kümmert sich um Zahn- und Zahnfleischerkrankungen. Er behält die Entwicklung von Zähnen und Kiefern im Blick und wird Sie informieren, sobald eine kieferorthopädische Therapie notwendig ist.
DIAGNOSE
Ganz gleich ob Kind oder Erwachsener: Eine kieferorthopädische Diagnose umfasst meist die nachfolgend aufgeführten Schritte:
- Erstuntersuchung mit Aufnahme der Krankengeschichte, Feststellung des Entwicklungsstandes (bei Kindern), Untersuchung des Aussehens des Gesichtes im Profil und von vorn, Untersuchung von Mundgesundheit, Zähnen, Kieferknochen, Mundhygiene und weiterer Strukturen im Mund.
- Anschließend Röntgenaufnahme mit Panoramaaufnahme, Fern-Röntgen-Seitenaufnahme, ggf. Handwurzelaufnahme (bei Kindern und Jugendlichen), Wachstumsanalyse (bei Kindern), Erstellung von Kiefermodellen, außerdem meist eine Fotoanalyse und bei Bedarf eine Funktionsanalyse.
THERAPIEGERÄTE
Ziel unserer Arbeit ist ein eugnath (griech. eu=gut, recht; gnath=Kiefer) verzahntes Gebiss unserer Patienten. Wir verwenden dazu je nach Fehlstellung der Zähne oder des Kiefers unterschiedliche Therapiegeräte.
- Prophylaxegeräte: Dazu gehört beispielsweise die sogenannte Mundvorhofplatte, die Zahn- und Kieferfehlstellungen bereits im Milchzahngebiss entgegenwirkt.
- Aktive Therapiegeräte: Darunter versteht man mechanische und funktionskieferorthopädische Geräte, die mechanische Kräfte auf Zähne, Zahnhaltegewebe, Kieferknochen und Kiefergelenke ausüben. Ziel: Die Zähne sollen in die gewünschte Richtung bewegt bzw. das Wachstum der Kiefer beeinflusst werden. Zu diesen aktiven Geräten gehören herausnehmbare Zahnspangen ebenso wie aktive Platten, Aktivatoren, Fränkel Apparaturen, durchsichtige Zahnschienen (sogenannte Aligner) sowie feste Zahnspangen.
- Funktionskieferorthopädische Geräte: Diese nutzen die körpereigenen Kräfte etwa der Wangen- oder Kaumuskulatur und erzielen dadurch die angestrebte Korrektur. Sie liegen lose im Mund und sind herausnehmbar. Mit diesen passiven Therapiegeräten lässt sich nicht nur die Zahnstellung verändern und das Wachstum der Kiefer beeinflussen, sondern auch die Mundmuskulatur gezielt trainieren oder hemmen. Viele Zahnspangen wirken sowohl aktiv als auch passiv auf die Fehlstellung ein.
- Herausnehmbare und feste Zahnspangen: Mit herausnehmbaren Zahnspangen wird die Korrektur von Kieferfehlstellungen während des Wechsels von den Milchzähnen zu den bleibenden Zähnen gefördert. Sie ermöglichen auch kleinere Zahnbewegungen. Feste Zahnspangen kommen dagegen zum Einsatz, wenn möglichst umfassende Bewegungen der Zähne im Kiefer beabsichtigt sind. Mit dem Begriff Aligner werden herausnehmbare durchsichtige Zahnschienen bezeichnet – ein Sonderfall der herausnehmbaren Zahnspangen, die vorwiegend in der Erwachsenenbehandlung zum Einsatz kommen, meist jedoch ohne Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
- Außenzahnspange und intraorale Geräte: Wenn der Einsatz von herkömmlichen herausnehmbaren und festen Zahnspangen nicht ausreicht (Beispiel: wenn die hinteren Backenzähne bewegt werden sollen oder das Wachstum des Oberkiefers gehemmt bzw. gefördert werden soll), können Außenzahnspangen (Headgear und Gesichtsmasken) zum Einsatz kommen. Intraorale Geräte wie beispielsweise Mini-Implantate werden etwa verwendet, um eine einseitige Zahnlücke zu schließen.
KOSTEN
Nur dann, wenn Sie zu Beginn der kieferorthopädischen Behandlung noch unter 18 Jahre alt sind, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse deren Kosten. Ausnahme: Auch Volljährige haben einen Anspruch, wenn die Gebissfehlbildung so ausgeprägt ist, dass nur eine kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie zum Erfolg führen kann. Voraussetzung für die Kostenerstattung bei der Behandlung Minderjähriger ist eine „schwerwiegende Gebissanomalie“, die die Funktion des Kauens oder der Sprache erheblich beeinträchtigt. Ob eine „schwerwiegende Gebissanomalie“ vorliegt, entscheidet nicht der Arzt, sondern wird auf Basis eines Bewertungsschemas errechnet, bei dem das Ausmaß der Zahn- und Kieferfehlstellungen berücksichtigt werden. Allerdings werden von der gesetzlichen Krankenkasse auch dann nur die Kosten für eine kieferorthopädische Standardbehandlung übernommen. Modernere Verfahren, die schonender und unauffälliger sind, erfordern eine Zuzahlung des Patienten.
Zu den Bedingungen für eine Kostenübernahme bei Kindern gehört ein ausreichender Schweregrad der Fehlstellung. Diese muss die Kieferfunktion erheblich beeinträchtigen, also beispielsweise das Abbeißen oder Kauen erschweren. Es reicht also nicht aus, wenn die Fehlstellung nur leicht ist und nur das Aussehen beeinträchtigt oder aber die Fehlstellung zwar aus medizinischen Gründen möglicherweise behandelt werden sollte, aber nicht sehr stark ausgeprägt ist.
Liegen die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse vor (Schweregrad 3, 4 und 5 im kieferorthopädischen Indikationssystem KIG), so übernimmt diese ausschließlich die Kosten für die sogenannte Standardbehandlung. Zu den Standardverfahren gehört beispielsweise der Einsatz von Edelstahl-Brackets mit herkömmlichen Stahlbögen, nicht aber moderne kieferorthopädische Methoden, die oft schonender und schneller wirken, weniger Beschwerden während der Gewöhnungszeit verursachen und unauffälliger sind. Für diese ist eine Zuzahlung erforderlich.
MITARBEIT DES PATIENTEN
Nur wenn Sie als Patient aktiv mitarbeiten, indem Sie beispielsweise eine herausnehmbare Zahnspange tatsächlich tragen und die Termine regelmäßig wahrnehmen, kann eine kieferorthopädische Therapie erfolgreich verlaufen. Sie als Eltern müssen zunächst 20 Prozent (ab dem zweiten Kind zehn Prozent) der Behandlungskosten übernehmen. Erst nach erfolgreichen Behandlungsende und Korrektur der Fehlstellung wird dieser Eigenanteil von der Krankenkasse erstattet.
BEHANDLUNG VON ERWACHSENEN
Anders als bei Kindern ist bei Erwachsenen der Kieferknochen ausgewachsen. Deshalb können Kieferfehlstellungen bei Erwachsenen nur beschränkt korrigiert werden. Bei leichten Bisslageabweichungen kann man die Bisslage dentoalveoläre, d.h. über das Bewegen von Zähnen im Kieferknochen, korrigieren. Dies ist jedoch nur bei gering ausgeprägten Kieferfehllagen der Fall.
Bei stark ausgeprägten Malokklusionen (wenn z. B. der Unterkiefer weit vor dem Oberkiefer steht) ist dazu eine Kombination aus kieferorthopädischer und kieferchirurgischer Therapie notwendig.
Da bei Erwachsenen das Knochenwachstum abgeschlossen und der Zahnhalteapparat, der die Zähne im Kiefer verankert, weniger umbaubereit ist (langsamere Zellteilung und -bildung), lassen sich die Zähne langsamer bewegen als bei Kindern. Das führt bei Erwachsenen zu einer längeren Behandlungsdauer.